Das Berliner Testament erfreut sich unter Ehepaaren als die bevorzugte Testamentsform. Bei korrekter Ausgestaltung stellt es regelmäßig ein wirtschaftlich und familiär sinnvolles Instrument dar, um den eigenen Nachlass zu regeln. Eine vorherige rechtliche Beratung durch eine erfahrene Notarin oder einen erfahrenen Notar ist jedoch unerlässlich.

Das Berliner Testament in seiner Grundform

Beim Streben nach einer gemeinsamen Regelung der Erbangelegenheiten setzen Ehepartner oft auf das sogenannte Berliner Testament. Dabei ernennen sie einander zu Alleinerben und bestimmen Schlusserben – meist ihre gemeinsamen Kinder – die nach dem Ableben des länger lebenden Ehepartners den verbleibenden Nachlass erhalten. Im Falle des Todes eines Ehepartners erbt somit zunächst der überlebende Partner alles, und nach dessen Ableben gehen die Vermögenswerte an die Kinder über. „Für viele Familien stellt dies eine wirtschaftlich sinnvolle und generationsübergreifend akzeptierte Lösung dar“, erklärt Stephanie Reber, Notarassessorin an der Landesnotarkammer Bayern. „Der überlebende Ehepartner wird abgesichert, während die Kinder letztendlich das verbleibende Vermögen der Eltern erhalten.“

Steuerliche Überlegungen beim Berliner Testament

Besonders in Zeiten steigender Immobilienpreise wird zunehmend von der Verwendung des Berliner Testaments abgeraten, da es angeblich erbschaftsteuerliche Nachteile mit sich bringt. Da die Kinder beim Ableben des ersten Ehepartners nichts erben, bleiben deren steuerliche Freibeträge von derzeit EUR 400.000,00 je Kind ungenutzt und werden sozusagen „verschenkt“. „Dieser Einwand hat gewisse Berechtigung, da die Kinder ausschließlich Erben des überlebenden Elternteils sind“, erläutert Reber. „Dennoch ist es ratsam, die vorhandenen Vermögenswerte und mögliche steuerliche Vorteile, insbesondere bei selbstgenutztem Wohneigentum, sorgfältig zu prüfen, bevor man eine steuerliche Neuausrichtung in Erwägung zieht.“

Optimale steuerliche Gestaltung möglich

Selbst bei erheblichem Vermögen gibt es Möglichkeiten, das Berliner Testament steuerlich geschickt zu gestalten und gleichzeitig dem überlebenden Ehepartner weitreichende Entscheidungsfreiheit einzuräumen. Eine Option ist beispielsweise, dass die Kinder und/oder Enkelkinder beim Ableben des ersten Elternteils Vermögenswerte in Form eines Vermächtnisses aus der Erbschaft erhalten, um so die steuerlichen Freibeträge zu nutzen. Zudem kann die vorzeitige Übertragung von Vermögenswerten eine effektive Methode zur Reduzierung der Erbschaftsteuerlast sein.

Rechtliche Beratung als Schlüssel

Bei Fragen zur Gestaltung von Testamenten stehen erfahrene Notarinnen und Notare für eine individuelle Beratung zur Verfügung. Bei nicht verheirateten Paaren, die ihren letzten Willen gemeinsam regeln möchten, führt kein Weg an einer notariellen Beurkundung vorbei. Ein Erbvertrag, der die gleichen Auswirkungen wie ein gemeinschaftliches Testament hat, muss zwingend notariell beglaubigt werden.

Eine rechtliche Beratung ist auch deshalb ratsam, da das Berliner Testament in seiner herkömmlichen Form einige Fragen aufwirft. Beispielsweise führt es dazu, dass die Kinder beim ersten Todesfall enterbt werden und einen Pflichtteilsanspruch geltend machen könnten. Durch geschickte Gestaltung des Berliner Testaments kann dieses Risiko jedoch erheblich minimiert werden.

Zudem erzeugt das Berliner Testament oft eine Bindungswirkung für den überlebenden Ehepartner. Wenn beispielsweise die gemeinsamen Kinder als Schlusserben eingesetzt sind, kann das Testament in der Regel nach dem Tod des anderen Ehepartners nur geändert werden, wenn dies im Testament ausdrücklich festgehalten wurde. Selbst bei veränderten Lebensumständen wie einer Wiederverheiratung oder der Geburt weiterer Kinder können die testamentarischen Regelungen nicht mehr angepasst werden. „Besonders junge Ehepaare laufen Gefahr, dass eine vor mehreren Jahrzehnten sinnvolle Regelung nicht mehr zur aktuellen Situation passt“, warnt Reber. „Durch entsprechende Klauseln im Testament kann jedoch vorgesorgt werden. Eine juristische Begleitung durch eine erfahrene Notarin oder einen erfahrenen Notar kann dabei helfen, den Familienfrieden für kommende Generationen zu bewahren.“

Für weitere Informationen und Beratung zum Berliner Testament vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin bei uns.

Quelle: Bayerischer Notarverein e. V.