Digitalisierung Notariat: Das Notariat, oft als traditionsreiche und formelle Institution betrachtet, entwickelt sich zunehmend zu einem modernen und digitalen Dienstleistungssektor. Der Wandel hin zu digitalisierten Prozessen zeigt, dass das Notarbüro keineswegs altmodisch ist, sondern den technologischen Fortschritt aktiv in die Arbeit integriert.

Unternehmensgründung und elektronische Beurkundung

Der Übergang zum digitalen Notariat bietet viele neue Möglichkeiten, um Geschäftsabläufe effizienter zu gestalten. Schon seit gut zwei Jahren ist es möglich, Unternehmen vollständig online zu gründen – ein großer Fortschritt, der viele Prozesse für Gründer vereinfacht.

Auch die Einreichung und Verwaltung von Urkunden erfolgt zunehmend digital. Ein aktueller Gesetzesentwurf zur sogenannten elektronischen Präsenzbeurkundung sieht vor, dass Unterschriften zukünftig über spezielle Unterschriftenpads abgegeben werden können. Hierbei stellt der Notar sicher, dass durch seine elektronische Signatur die Authentizität und Integrität der Dokumente gewahrt bleiben.

Mehr darüber, können Sie auf der Online-Plattform der Bundesnotarkammer erfahren: https://online.notar.de/.

Sicherheit und Identitätsprüfung

Ein sicherer und rechtskonformer Zugang zu digitalen Notariatsleistungen setzt jedoch moderne Identifikationsmöglichkeiten voraus. Bürgerinnen und Bürger benötigen hierfür einen Personalausweis mit elektronischer Identitätsfunktion (eID) und die dazugehörige PIN. Dies gewährleistet die notwendige Sicherheit und ermöglicht die bequeme Durchführung von notarbedürftigen Aufgaben wie Anmeldungen im Vereinsregister direkt von Zuhause aus.

Das Notarbüro als zentrale Anlaufstelle: Entlastung der Bürokratie

Ein weiterer Schritt zur Modernisierung des Notariats wird durch das geplante Gesetz zur Bürokratieentlastung angestrebt. Künftig soll das Notariat als zentrale Anlaufstelle für Unternehmensgründungen und verschiedene behördliche Anträge fungieren. Dadurch sollen Bürgerinnen und Bürger nicht länger ihre Unterlagen an verschiedene Behörden weiterleiten müssen; der Notar übernimmt dann die Koordination. Die Umsetzung dieses Gesetzes steht jedoch noch aus und könnte in den kommenden Jahren erheblich zur Effizienzsteigerung beitragen.

Ebenfalls schreitet die Vernetzung zwischen Notarbüros und Behörden voran. Ein Großteil der notwendigen Infrastruktur wurde bereits durch das eNoVA-Projekt (elektronischer Notar-Verwaltungs-Austausch) der Bundesnotarkammer geschaffen. Seit März 2024 steht den Notarinnen und Notaren eine Software zur Verfügung, mit der sie digitale Mitteilungen an die Gutachterausschüsse weiterleiten können.

Durch diese digitale Vernetzung wird eine zeitgemäße, schnelle und sichere Kommunikation zwischen den verschiedenen beteiligten Stellen ermöglicht.

Weitere digitale Gesetze in Planung

Um die digitale Kommunikation weiter zu fördern, sind zusätzliche gesetzliche Regelungen in Planung. Die fortlaufende Digitalisierung im Notariatsbereich soll nicht nur die Arbeitsprozesse effizienter gestalten, sondern auch einen schnellen und sicheren Informationsaustausch ermöglichen.

Auch wir gehen mit der Zeit und stellen Ihnen bereits zahlreiche Dokumente über unsere Webseite zur Verfügung, um Ihnen einen schnellen und rechtssicheren Zugang zu notwendigen Unterlagen zu bieten.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit auch persönlich zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um einen Termin in unserem Notariat zu vereinbaren.

 

Quelle: Bayerischer Notarverein e. V.