Der Ehevertrag – unromantisch, aber eine adäquate Sicherheit
Sicherlich denken die wenigsten verliebten Paare zum Zeitpunkt des Heiratsantrages über eine Scheidung nach. Doch was ist, wenn die Liebe zerbricht und wenn eine Fortführung der Ehe ausgeschlossen wird? Hat man einen Ehevertrag geschlossen und ihn beim Notar beglaubigen lassen, bleibt man von unliebsamen Überraschungen verschont.
Vereinbarungen in Liebe, nicht im Zerwürfnis treffen
Die Vorstellung des gemeinsamen Lebens „bis das der Tod uns scheidet“ ist sehr romantisch, aber leider im Alltag weniger realistisch. Nur die wenigsten scheidungswilligen Ehepaare sind in der Lage, sich gütlich zu einigen und fortan in vollster Zufriedenheit getrennte Wege zu gehen. Wer keinen Ehevertrag hat und nach dem Zerwürfnis etwas aushandeln möchte, kämpft im Regelfall auf verlorenem Posten und hat nur noch eine Chance: Den Gerichtsweg. Dieser verhärtet die Fronten zusätzlich und sollte vor allem dann nicht als Lösung gelten, wenn man eine Familie gegründet hat und wenn Kinder im Spiel sind.
Damit der Vertrag rechtlich gültig ist, wird er beim Notar geschlossen und notariell unterzeichnet. Doch wann ist der beste Zeitpunkt für einen Ehevertrag und welche Punkte sollten darin geregelt werden? Der optimale Zeitpunkt ist vor der Heirat, denn das ist ein Moment, in dem man nicht über eine Scheidung und Konflikte im Familienleben nachdenkt. Das hat den Vorteil, dass Entscheidungen nicht mit blank liegenden Nerven auf äußerst emotionaler Ebene getroffen werden.
Der Güterstand und die Unterhaltsregelung als wichtige Punkte
Zerbricht eine Ehe, sagt der heutige Gesetzesstand, dass jeder Partner sein in die Ehe eingebrachtes Vermögen behält. Doch dazu kommen Zugewinne oder gemeinsame Schulden, wenn man beispielsweise gebaut oder einen Kredit für den Hauskauf aufgenommen hat. Spätestens dann kommt es bei verhärteten Fronten zum Streit und schlimmstenfalls dazu, dass alle Partner und die Kinder ausziehen und das Haus deutlich unter dem Wert verkauft wird.
Im Ehevertrag beim Notar kann man schriftlich festhalten, wer im Fall der Fälle im Haus wohnen bleibt und die Finanzierung weiter tilgt. Es empfiehlt sich, den Vertragsinhalt immer anhand der eigenen Ansprüche und Vorstellungen aufzuschreiben und zwar zu der Zeit, wenn eine Trennung unvorstellbar ist. Ein weiteres Streitthema nach einer Scheidung ist der Unterhalt. Dabei geht es nicht um den Kindesunterhalt, sondern um den Ehegattenunterhalt und um den Zugewinnausgleich.
Auch wenn es gesetzliche Regelungen zum nachehelichen Lebensstandard gibt, lässt sich davon abweichen, wenn man in einem Ehevertrag beim Notar eine andere Regelung trifft. Es gibt einige Alternativen, die Sie sich am besten beim Notar erläutern lassen.
Drum prüfe, wer sich ewig bindet…
Mit der Eheschließung übernimmt man die Mitverantwortung für den Menschen, dem man in vollster Liebe das Ja-Wort gibt. Doch die Verantwortung endet nicht, wenn die Liebe erlischt und wenn sich die Wege trennen. Da es keine Garantie für die Ewigkeit und für das Glück gibt, sind Ehepaare gut beraten, die sich für einen Ehevertrag entscheiden.
Ob die Vertragsaufsetzung sinnvoll ist oder nicht, hängt nicht unbedingt vom Einzelvermögen der Partner ab. Sicherlich ist die Vertragsschließung verbreiteter, wenn ein Partner wohlhabender ist. Zeiten ändern sich und wenn aus Liebe Abneigung wird schützt ein Ehevertrag.
Haben Sie weitere Fragen oder möchten Sie sich zu diesem Thema beraten lassen, dann vereinbaren Sie gerne einen Besprechungstermin bei uns.