Der Umgang mit dem klassischen Personalausweis ist bewährt und unproblematisch. Doch was tun, wenn Sie sich bei bestimmten Rechtsgeschäften online ausweisen müssen? Die sogenannte eID ist eine sichere und praktikable Lösung, die aber noch nicht flächendeckend bekannt ist. Wir stellen Ihnen diese Variante des klassischen Personalausweises deshalb in diesem Beitrag vor. Fragen? In unserem Notariat sind Sie gut beraten!

Rechtsgeschäfte online erledigen

In der Ära der Digitalisierung lassen sich viele rechtlich relevante Dinge auch unkompliziert online abwickeln. Je nach Angebot Ihrer Kommune sind das beispielsweise die Kfz-Zulassung, das Melden bei der zuständigen Behörde oder auch viele Vorgänge, die den privatwirtschaftlichen Bereich betreffen. Im persönlichen Gespräch weisen Sie sich durch den Personalausweis aus. Doch auch online gibt es diese Option durch die elektronische ID. Durch sie können Meldewesen & Co. auch dann erledigt werden, wenn man die Behörde nicht persönlich aufsucht.

Was genau ist die eID?

Den Begriff ID kennen Sie wahrscheinlich aus dem steuerlichen Bereich. Das Finanzamt ordnet den Steuerpflichtigen eine Steuer-ID zu. Jede dieser Steuer-Identifikationsnummern gibt es ein einziges Mal – so kann eine genaue Zuordnung erfolgen. Das Gleiche gilt auch für die eID. Es handelt sich dabei um die elektronische ID, die als digitaler Nachweis Ihrer Identität eingesetzt werden kann. Sie hat die Aufgabe, Ihnen als digitaler Personalausweis zu dienen.

Aber es gibt doch das Video-Ident?

Vielleicht haben Sie für die Beantragung eines Online-Kredits oder den Abschluss eines Handyvertrages das sogenannte Video-Ident-Verfahren genutzt. Tatsächlich ist dies sowohl bei vielen Unternehmen als auch Kunden beliebt, weil es komfortable und spontane Vertragsabschlüsse möglich macht. Allerdings warnt unter andere auch die Landesnotarkammer Bayern, dass diese Praxis durchaus einige Sicherheitsrisiken mit sich bringt. Durch die praktische und sichere eID sind solche Risiken auszuschließen.

Wie erhalte ich die elektronische ID?

Vielleicht haben Sie die eID ja schon? Wenn Sie ab 2010 einen Personalausweis beantragt haben, ist dieser höchstwahrscheinlich bereits damit ausgestattet. Sie können die auf dem Chip eingelesene ID nutzen, um sicher und datenschutzkonform in der digitalen Welt zu agieren. Voraussetzung dafür ist es, dass die Online-Ausweisfunktion auch aktiviert und Sie eine PIN aus sechs Stellen besitzen. Durch spezielle Apps ist die ID smart nutzbar.

Elektronische ID auch bei notariellen Geschäften

Auch Notare bieten heute bestimmte Services im Online-Verfahren an. Die Bundesnotarkammer hat dafür eine spezielle Notar-App entwickelt. Diese laden Sie herunter, halten den Personalausweis gegen das Smartphone gehalten und geben die PIN ein. Die Daten werden dann verschlüsselt übermittelt. Typische Anwendungsbereiche, bei denen die elektronisch ID zum Einsatz kommen kann, sind die Online-Beurkundung der Gründung einer GmbH, oder Anmeldungen zum Handelsregister.

Mehr erfahren

Über die eID informiert die Internetseite www.personalausweisportal.de/Anwendungen. Sie haben Fragen zur Nutzung beim Notar? Wir beraten Sie!

(Quelle: Bayerischer Notarverein e. V.)