Bei einem Immobilienkauf bzw. Verkauf stehen zu Beginn einige Fragen offen. Gibt es versteckte Mängel bei der Immobilie? Habe ich alle relevanten Dokumente und Unterlagen wie Baugenehmigung, Baupläne, Energieausweis usw. zusammen? Soll mein Erwerb ganz oder teilweise durch ein Darlehen finanziert werden?

Was Sie beim Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie alles beachten sollten, haben wir hier für Sie zusammengestellt:

Ausschluss von Sachmängelansprüchen

Sie möchten eine Immobile kaufen? Dann sollten Sie diese unbedingt auf Herz und Nieren prüfen!

Gerade bei älteren oder gebrauchten Immobilien wird im Kaufvertrag eine Klausel im Hinblick des Ausschlusses von Sachmängelansprüchen geregelt. In diesem Fall kann die Käuferseite Mängel nur geltend machen, wenn Mängel arglistig verschwiegen wurden.

Käuferinnen und Käufer sollten sich daher über etwaige wesentliche versteckte Mängel (z.B. defekte Leitungen, Feuchtschäden, etc.) umfassend informieren und ausdrücklich erfragen. Es wird daher geraten, bei der Besichtigung eine fachkundige Person hinzuzuziehen.

Verkäuferinnen und Verkäufern sei an dieser Stelle empfohlen, auch ungefragt alle bekannten wesentlichen Mängel zusammenzustellen und der Käuferseite nachweisbar offenzulegen. Dies kann den späteren Vorwurf einer Arglist vermeiden.

Am besten verschaffen sich Käuferinnen und Käufer einen Überblick über alle relevanten Dokumente und Unterlagen, insbesondere Baugenehmigung, Baupläne, der Energieausweis, Grundrisse, bei vermieteten Immobilien auch der Mietvertrag und Nachweise über Mieteinkünfte, bei Wohnungs- oder Teileigentum die Teilungserklärung und Versammlungsprotokolle sowie Nachweise über Modernisierungen und wertsteigernde Reparaturen. Die Verkäuferseite muss diese offenlegen und sicherstellen, dass diese Unterlagen frühzeitig zur Einsicht vorliegen.

Kaufpreiszahlung

Käuferseits geklärt werden sollte, ob der Erwerb ganz oder teilweise durch ein Darlehen finanziert werden soll oder nicht. Dies ist immer dann notwendig, wenn nicht sämtliche Kosten aus Eigenmitteln beglichen werden können. Auch alle Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, eine ggf. anfallende Maklerprovision, Aufwendungen für Modernisierungen und Renovierungen sowie Gebühren für den Notar und das Grundbuchamt) sollten hierbei einkalkuliert werden.

Steuerliche Fallstricke beachten

Verkäuferinnen und Verkäufer sollten sich vorab über Steuerangelegenheiten in Verbindung mit dem Immobilienverkauf informieren. Eine Rücksprache mit einem/r Steuerberater/in der Steuerberaterin wird daher empfohlen und vor allem dann, wenn die Immobilie nicht vollständig oder nicht durchgehend zu privaten Wohnzwecken dient oder gedient hat bzw. wenn die Immobilie auch betrieblich genutzt wird bzw. wurde.

Ihr Notar des Vertrauens als unabhängiger Berater

Schon vor der Beurkundung erklären Notare den Sachverhalt, berät die Vertragsbeteiligten unparteiisch und klärt sie umfassend über eventuelle Risiken und mögliche Alternativgestaltungen auf. Darauf aufbauend wird ein Entwurf eines ausgewogenen, den Interessen der Beteiligten entsprechenden Kaufvertrages erstellt und steht in der Folge für sämtliche Fragen zur Verfügung.

Gut zu wissen

Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich durch das Gericht und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und damit bei jeder Notarin und jedem Notar gleich. Die notarielle Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit ist in der Beurkundungsgebühr enthalten, unabhängig von der Schwierigkeit, dem Aufwand und der Anzahl der Besprechungstermine.

Nach der Beurkundung sorgt der Notar Ihres Vertrauens schließlich für eine sichere und reibungslose Abwicklung des Vertrags und gewährleistet so, dass die Verkäuferseite den Kaufpreis und die Käuferseite das Eigentum an der Immobilie erhält.

Sie haben Fragen oder benötigen unsere Unterstützung? Dann vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Beratungstermin in unserem Notariat.

 

Quelle: Bayerischer Notarverein e.V.