Es gibt eine ganze Reihe von Rechtsgeschäften, die Sie ohne den Notar abwickeln können. Bei manchen jedoch ist der Besuch beim Notar Pflicht. Das gilt insbesondere auch für den Immobilienkauf. Dieser Beitrag bietet Ihnen dazu einen kompakten Überblick.
Beurkunden des Kaufvertrages durch den Notar
Die Hauptaufgabe des Notars rund um den Immobilienkauf ist es, den Kaufvertrag zu beurkunden. Denn dieser Vertragstyp erlangt erst durch die notarielle Beurkundung Gültigkeit. Dies ist klar in § 311b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Dort heißt es: „Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung.“
Ausnahmen von dieser Bestimmung sind nicht möglich. Der Gesetzgeber schützt dadurch die beiden Vertragspartner, die ein Rechtsgeschäft mit vergleichsweise hohen Summen abwickeln.
Notare: Experten für den Vertrag beim Immobilienerwerb
Viele Menschen sind der Meinung, der Notar wäre nur derjenige, der den Kaufvertrag beurkundet. Doch Notare sind aufgrund ihrer umfassenden rechtlichen Kompetenzen auch der richtige Partner rund um die Vertragsgestaltung beim Immobilienkauf.
Gut zu wissen: Notare sind Experten, die grundsätzlich neutral agieren. Beide Parteien, die einen Vertrag rund um den Immobilienerwerb abschließen möchten, werden objektiv beraten.
Der Notar bietet bezüglich des Aufsetzens des Vertrags professionelle und präzise Unterstützung. Idealerweise erfolgt ein Vorgespräch der Parteien mit dem Notar. So werden wichtige Punkte – insbesondere solche, bei denen die Parteien vielleicht uneinig sind – vorab besprochen und diskutiert. Dabei fungieren Notare als rechtskundige, aber objektive Berater.
Typische Themen beim Notarbesuch
Ihr Immobilienkauf ist mit der Aufnahme eines Darlehens und der Eintragung einer Grundschuld verbunden? Der Immobilienerwerb erstreckt sich auch auf bestimmtes Inventar? Sie planen den Kauf Ihrer Immobilie durch einen ausländisches Vertragspartner? Diese und viele andere Konstellationen sind typische Themen, die die Käufer oder Verkäufer von Immobilien mit dem Notar besprechen können.
Übrigens: Der Notar bietet Ihnen auch an, im öffentlichen Grundbuch zu überprüfen, ob es bezüglich der Immobilie bestimmte rechtlich relevante Tatsachen zu berücksichtigen gibt. So ist es beispielsweise häufig der Fall, dass bereits eine Grundschuld eingetragen ist.
Immobilienerwerb vom Bauträger? Auch dieses Geschäft wird natürlich notariell beurkundet. Hier sichert der Notar sowohl den Bauträger als auch den Käufer vor unliebsamen rechtlichen Überraschungen.
Von der Beratung bis zum Vertragsabschluss
Nach der Einigung wird der Notar den Kaufabschluss fachkundig betreuen, einen Vertragstext erstellen und dann beurkunden sowie anschließend den notwendigen Schriftverkehr mit Grundbuchamt, Gemeinde, Finanzamt und ggf. Bank vornehmen und überwachen.
Sie haben Fragen zu den Aufgaben eines Notars bei Immobilienerwerb? Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.