Der Start in die Selbstständigkeit ist spannend aber auch rechtlich anspruchsvoll. Gerade bei jungen Unternehmen ist es entscheidend, von Anfang an klare und faire vertragliche Regelungen zu treffen. So lassen sich spätere Konflikte vermeiden und das Unternehmen steht auf einem stabilen Fundament.
Wir stehen Gründerinnen und Gründern dabei als neutrale und erfahrene Begleiter zur Seite und unterstützen von der ersten Beratung bis weit über die eigentliche Gründung hinaus.
Der Gesellschaftsvertrag als Fundament Ihres Unternehmens
Ein zentraler Baustein jeder Unternehmensgründung ist der Gesellschaftsvertrag. In ihm werden unter anderem die Beteiligungen der Gesellschafter, die Stimmrechte sowie mögliche Ausstiegsszenarien geregelt. Diese Punkte gewinnen spätestens dann an Bedeutung, wenn das Unternehmen wächst, neue Partner hinzukommen oder Investoren einsteigen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir rechtssichere und faire Lösungen, die zu Ihrer individuellen Gründungssituation passen.
GmbH online gründen
Seit 2022 ist es möglich, eine GmbH vollständig online zu gründen. Die Beurkundung erfolgt dabei per Videokonferenz. Voraussetzung ist ein Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion und PIN sowie die entsprechende technische Ausstattung mit Smartphone, Kamera, Computer und Internetverbindung. Bei älteren Ausweisen (vor dem 2. August 2021 ausgestellt) wird zusätzlich ein Reisepass zur Identifizierung benötigt. So lässt sich die Gründung bequem und flexibel von überall aus durchführen.
In der Praxis beginnen wir mit der gemeinsamen Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags und der Festlegung des Stammkapitals. Im Beurkundungstermin wird der Vertrag vorgelesen und erläutert, bevor alle Gesellschafter unterschreiben. Die Geschäftsführer melden anschließend die Gesellschaft zum Handelsregister an und unterzeichnen die Gesellschafterliste.
Nach dem Notartermin erfolgt die Einzahlung des Stammkapitals. Mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht die GmbH offiziell. Danach werden weitere formale Schritte wie die Eintragung ins Transparenzregister, die Beantragung der Steuernummer und gegebenenfalls die Gewerbeanmeldung vorgenommen.
Gute Beratung ohne Zusatzkosten
Ein besonderer Vorteil für Gründerinnen und Gründer ist, dass die rechtliche Beratung durch unser Notariat sowie die Erstellung des Gesellschaftsvertrags bereits in den Beurkundungsgebühren enthalten sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Gründung online per Videobeurkundung oder persönlich im Notarbüro erfolgt. In beiden Fällen erhalten Sie eine individuelle, neutrale und rechtssichere Betreuung ohne zusätzliche Beratungskosten.
Im Vergleich dazu verlangen viele private Online-Anbieter für sogenannte „Gründungspakete“ oft höhere Gebühren, obwohl diese in der Regel nur standardisierte Vertragslösungen bieten und keine persönliche rechtliche Beratung ersetzen. Melden Sie sich also jederzeit gerne bei uns, wenn Sie Fragen zur Gründung haben oder eine persönliche Beratung wünschen.
Quelle: Bayerischer Notarverein
