Der gemeinsame Erwerb einer Immobilie ist für viele Paare, Familien oder auch Geschwister ein wichtiger Schritt. Dabei stellt sich häufig die Frage, wie das Eigentum rechtlich am besten gestaltet werden kann. Eine Möglichkeit ist der Erwerb über eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Doch wann ist diese Form sinnvoll und welche Besonderheiten sind dabei zu beachten?

Was ist eine GbR?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine der einfachsten Gesellschaftsformen im deutschen Recht. Sie entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen – beispielsweise den Erwerb und die Verwaltung einer Immobilie.

Seit der Reform des Personengesellschaftsrechts kann eine GbR in das Gesellschaftsregister eingetragen werden. In vielen Fällen ist diese Eintragung Voraussetzung dafür, dass die GbR als Eigentümerin einer Immobilie im Grundbuch eingetragen werden kann.

Welche Vorteile bietet eine GbR?

Eine GbR kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn mehrere Personen gemeinsam Eigentum erwerben möchten und ihre Rechte und Pflichten klar regeln wollen.

Im Gesellschaftsvertrag können unter anderem Vereinbarungen getroffen werden über:

die Beteiligungsverhältnisse der Gesellschafter,
die Verwaltung der Immobilie,
Entscheidungsbefugnisse,
die Aufnahme oder das Ausscheiden von Gesellschaftern sowie
Regelungen für den Fall einer Trennung, eines Erbfalls oder eines Verkaufs.
Dadurch lassen sich viele Fragen bereits im Vorfeld eindeutig beantworten und spätere Konflikte vermeiden.

Für wen kommt diese Gestaltung in Betracht?

Eine GbR kann beispielsweise für Ehegatten, unverheiratete Paare, Familien oder Geschwister interessant sein, die gemeinsam eine Immobilie erwerben oder halten möchten.

Ob diese Rechtsform im Einzelfall die passende Lösung ist, hängt jedoch von den persönlichen und wirtschaftlichen Zielen der Beteiligten ab. Daher sollte die Gestaltung immer sorgfältig geprüft werden.

Individuelle Beratung schafft Klarheit

Der Erwerb einer Immobilie ist regelmäßig mit weitreichenden rechtlichen und wirtschaftlichen Entscheidungen verbunden. Deshalb empfiehlt es sich, bereits vor Abschluss des Kaufvertrags die gewünschte Eigentümerstruktur festzulegen.

Wir als Notariat beraten Sie zu den verschiedenen beraten Sie zu den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten und unterstützen Sie dabei, eine rechtssichere und auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Lösung zu finden. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin bei uns.

 

Quelle: Bayerischer Notarverein e.V.