Der Traum vom Eigenheim ist für viele Paare, ob verheiratet oder nicht, ein gemeinsames Ziel. Doch gerade für unverheiratete Paare birgt der Hauskauf ohne die rechtlichen Bindungen der Ehe besondere Herausforderungen. Was passiert bei einer Trennung oder im schlimmsten Fall, wenn ein Partner verstirbt? Diese Fragen sollten keinesfalls vernachlässigt werden, denn die rechtlichen Aspekte können erhebliche Auswirkungen auf die Immobilie und die Finanzierung haben.

Trennung: Klare Regelungen treffen, um Konflikte zu vermeiden

Im Falle einer Trennung ohne vorherige Regelungen sind unverheiratete Paare, insbesondere wenn ein Partner als Alleineigentümer im Grundbuch steht, rechtlich kaum abgesichert. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Eigentümers verliert der andere Partner nach der Trennung das Recht zur Nutzung der Immobilie. Finanzielle Ausgleichsansprüche bestehen nur in Ausnahmefällen, beispielsweise bei finanzieller Unterstützung des Immobilienkaufs oder erbrachten Arbeitsleistungen beim Ausbau. Gemeinsam aufgenommene Darlehen können besonders problematisch sein, da hier das Risiko besteht, auch nach der Trennung für die Finanzierung haften zu müssen.

Clemens Neuschwender, Geschäftsführer der Notarkammer Pfalz, weist darauf hin, dass selbst der gemeinsame Erwerb zu Miteigentum nicht immer die beste Lösung ist. Bei ungleichen finanziellen Beiträgen drohen Konflikte, und es kann sogar Schenkungsteuer anfallen. Um solche Risiken zu minimieren, empfiehlt sich die klare Regelung von Investitionen durch Vereinbarungen wie Darlehen, die durch Grundpfandrechte abgesichert werden können, oder durch Nutzungsrechte wie Wohnungs- oder Nießbrauchsrechte. Auch die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit flexiblen Beteiligungsquoten kann eine sinnvolle Option sein.

Erbschaft ohne Ehe: Regelungen für den Todesfall treffen

Im Falle des Todes eines Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten besondere erbrechtliche Regelungen. Anders als bei Ehegatten sind unverheiratete Lebensgefährten keine gesetzlichen Erben. Ohne rechtliche Vorsorge durch Testament oder Erbvertrag erben ausschließlich die Abkömmlinge des Verstorbenen, also seine Kinder und Enkelkinder. Fehlen solche, erben Eltern oder Geschwister.

Selbst wenn im Testament oder Erbvertrag der Lebensgefährte bedacht wird, steht den gesetzlichen Erben ein Pflichtteil zu. Dieser beträgt die Hälfte dessen, was ihnen ohne testamentarische Regelung zustehen würde. Bei einer hälftigen Anteilnahme des Verstorbenen an der Immobilie müssten die Erben demnach zum Wert von einem Viertel der Immobilie ausbezahlt werden. Steuerlich gesehen sind unverheiratete Paare hier benachteiligt, da der erbschaftsteuerliche Freibetrag lediglich 20.000 Euro beträgt, im Vergleich zu 500.000 Euro für Ehegatten.

Notarielle Beratung für individuelle Lösungen

Aufgrund der vielfältigen und komplexen rechtlichen Aspekte empfiehlt sich eine individuelle notarielle Beratung. Notarinnen und Notare stehen bereit, um passende rechtliche Gestaltungen zu erarbeiten und die Interessen aller Beteiligten bestmöglich zu berücksichtigen. Damit wird der Weg zum Eigenheim auch für unverheiratete Paare rechtlich abgesichert und transparent gestaltet.

Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin bei uns – wir stehen Ihnen zur Seite.

 

Quelle: Bayerischer Notarverein e. V.