Sie haben geerbt und stehen vor einem Dschungel rechtlicher Fragen. Wir verstehen, dass es belastend und schwer ist neben der Trauerbewältigung mit rechtlichen Angelegenheiten umgehen zu müssen. Doch hier ist die entscheidende Sache: Ohne einen Nachweis über Ihre Erbenstellung, können Sie weder über Konten noch über Grundstücke verfügen.
Erfahren Sie hier, wie Sie einen Erbnachweis erhalten und wie es danach weiter geht:
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, geht sein Vermögen automatisch auf die Erben über. Aber wer genau diese Erben sind, ist oftmals nicht sofort ersichtlich. Hier kommt der Erbschein ins Spiel. Er ist ein offizieller Ausweis, der vom Nachlassgericht ausgestellt wird und Auskunft darüber gibt, wer Erbe ist, wie groß der Erbteil ist und ob es Beschränkungen gibt. Behörden, Banken und sonstige Nachlassschuldner verlangen deshalb regelmäßig einen Erbschein.
Antragstellung eines Erbscheins
Einen Antrag auf Ausstellung des Erbscheins können Sie beim Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene zuletzt lebte, oder über eine Notarin oder einem Notar stellen. Wenn mehrere Personen erben, genügt es, wenn ein Miterbe den Antrag stellt.
Testament, Erbschein, oder beides?
Wenn kein Testament vorhanden ist, benötigen Sie bei Antragstellung die Sterbeurkunde und Urkunden (insbesondere Heirats- oder Geburtsurkunde), die Ihre Verwandtschaft mit dem Verstorbenen nachweisen. Ist ein Testament vorhanden, ist dieses vorzulegen. Ist das Testament notariell beurkundet, ist der Erbschein oft nicht nötig. Das notarielle Testament zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll genügt in der Regel als Erbnachweis. Ein gesonderter Erbschein wird nur dann benötigt, wenn es konkrete Zweifel an der Erbenstellung gibt.
Erbschein nichtig – was nun?
Manchmal kann es vorkommen, dass sich später herausstellt, dass der Erbschein falsch ist, etwa wenn ein neues Testament auftaucht. In diesem Fall erklärt das Nachlassgericht den Erbschein für ungültig. Wenn die Erbschaft bereits aufgeteilt oder an Dritte verkauft wurde, müssen die vermeintlichen Erben müssen die Erbschaft an die wahren Erben herausgeben.
Holen Sie sich Unterstützung
Sollten Sie Unterstützung benötigen, einen Erbschein zu beantragen oder allgemeine Fragen zu einer Erbschaft oder Erbenfolge haben, sind wir selbstverständlich gerne für Sie da. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.
Quelle: Bayerischer Notarverein e. V.