Wenn Eltern ein Kind mit Behinderung haben, sind sie oft besonders besorgt um dessen Zukunft. Was passiert, wenn sie selbst nicht mehr da sind? Wer kümmert sich um das Kind? Welche finanziellen Mittel stehen zur Verfügung?
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Vorsorgemaßnahmen Eltern treffen können, um für ihre Kinder mit Behinderung auch für den Fall des eigenen Ablebens vorzusorgen.
Vorsorgemaßnahmen für die Zukunft des Kindes
Eltern von Kindern mit Behinderung sollten sich frühzeitig Gedanken darüber machen, was passiert, wenn sie nicht mehr da sind. Eine Möglichkeit ist die Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags, in dem die Erbfolge und die Verwaltung des Nachlasses geregelt werden. Dabei kann auch eine Vormundschaft für das Kind eingesetzt werden.
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Erstellung einer Vorsorgevollmacht, die für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit vorsieht, dass eine Person des Vertrauens die rechtlichen Angelegenheiten regelt. Dies kann beispielsweise auch die Person sein, die später als Vormund für das Kind eingesetzt wird.
Finanzielle Absicherung für das Kind
Eltern sollten sich auch Gedanken darüber machen, wie ihr Kind finanziell abgesichert wird, wenn sie selbst nicht mehr da sind. Eine Möglichkeit ist die Einrichtung eines Behindertentestaments. Dabei wird das Kind als Erbe eingesetzt, aber der Nachlass wird in einem Behindertentestament auf besondere Weise geregelt und geschützt, damit das Kind weiterhin Anspruch auf staatliche Leistungen hat und trotzdem durch den Nachlass einen spürbaren Vorteil erfährt.
Unterstützung: Welche Organisationen helfen?
Neben der rechtlichen und finanziellen Vorsorge ist auch die Suche nach Unterstützung wichtig. Es gibt verschiedene Organisationen, die sich auf die Betreuung von Kindern mit Behinderung spezialisiert haben. Diese können sowohl bei der rechtlichen als auch bei der finanziellen Vorsorge helfen und auch im Alltag unterstützen.
Fazit: Rechtsbeistand ist wichtig
Die Vorsorge für Kinder mit Behinderung ist eine wichtige Angelegenheit, die Eltern frühzeitig angehen sollten. Da im Erbrecht viele Fallstricke lauern können, die das gut Gemeinte leider oft in sein Gegenteil verwandeln, ist es unerlässlich, juristischen Rat einzuholen.
Gerade die notarielle Beurkundung bietet hier Vorteile gegenüber dem handschriftlichen Testament. Sie macht im Regelfall nicht nur die Erteilung eines Erbscheins entbehrlich, sondern sichert darüber hinaus eine umfassende Beratung, eine fachgerechte Umsetzung Ihres individuellen Willens sowie eine rechtssichere und vorausschauende Gestaltung ab.
Haben Sie weitere Fragen oder möchten Sie sich zu diesem Thema beraten lassen, dann vereinbaren Sie gerne einen Besprechungstermin bei uns.